VDS Seminararbeit

Vorratsdatenspeicherung

Für meine Seminararbeit habe ich per Auskunftsrecht meine eigenen Vorratsdaten bei meinem Mobilfunkanbieter angefordert und mit Python ausgewertet. Aus 1353 Einträgen liessen sich Schlafenszeiten, Studienrhythmus, enge Kontakte und eine Auslandsreise ablesen. Die Arbeit verbindet diesen Befund mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und fragt, ob die Trennung zwischen schützenswertem Inhalt und angeblich harmlosen Metadaten heute noch haltbar ist.



Year

2026

Sechs Monate lang muss jeder Schweizer Anbieter speichern, wer wann mit wem telefoniert, wie lange und von wo aus. In der Debatte heisst es oft, das seien ja nur technische Verbindungsdaten und deshalb harmlos. Ich wollte wissen, ob das stimmt, und habe es an mir selbst überprüft.

Über das Auskunftsrecht nach Art. 25 DSG habe ich meine eigenen Randdaten bei meinem Anbieter Spusu angefordert. Schon das war aufschlussreich. Im Onlineportal lagen nur vier Monate, den Kundendienst musste ich erst erklären, was Vorratsdaten überhaupt sind, und am Ende kam eine unverschlüsselte Mail mit einer CSV-Datei. Diese Datei habe ich mit Python aufbereitet, ein zweites Mal anonymisiert und nach Tagesrhythmus, Kontakten und Mobilität ausgewertet.

Herausgekommen sind 1353 Einträge über sieben Monate. Daraus lässt sich ablesen, wann ich schlafe, an welchen Tagen ich studiere, welcher Kontakt mir am nächsten steht und wann genau ich in Italien war. Und das, obwohl der Datensatz mit 61 Anrufen ziemlich dünn ist.

Die Arbeit verbindet diesen Befund mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und fragt, ob die juristische Trennung zwischen sensiblem Inhalt und harmlosen Metadaten heute noch trägt. Meine Antwort darauf fällt eher skeptisch aus.

Die vollständige Arbeit gibt es bei der Münze mit dem Pfeil als PDF.

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